Du hast deinen Mietvertrag bei GMRE abgeschlossen?
Enthält dein GMRE-Mietvertrag eine der folgenden Passage?
§ 2 Miete
Nach Ablauf der Staffelmietvereinbarung ist der Vermieter berechtigt, die Nettomiete nach Maßgabe des § 557 b BGB (Indexmiete) anzupassen. Er wird das Verlangen schriftlich erklären. Die Basis für das Verlangen bildet die Änderung des vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Lebenshaltungskostenindex aller privaten Haushalte in Deutschland (Basis 20xx = 100 Punkte).oder
Der Vermieter ist berechtigt, die Nettomiete nach Maßgabe des § 557 b BGB (Indexmiete) anzupassen. Er wird das Verlangen schriftlich erklären. Die Basis für das Verlangen bildet die Änderung des vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Lebenshaltungskostenindex aller privaten Haushalte in Deutschland (Basis 20xx = 100 Punkte).
Wichtig: Diese Indexklausel in den GMRE-Verträgen ist ungültig!
Deshalb sind Mieterhöhungsforderungen von Heimstaden nach § 557b BGB , die sich auf so eine Indexklausel in alten GMRE-Verträgen beziehen, unzulässig und müssen nicht gezahlt werden. Bereits gezahlte Mieterhöhungen nach dieser Indexklausel können Mieter:innen von Heimstaden zurückfordern.
Was tun?
Legt schriflich Widerspruch gegen die Mieterhöhung ein und begründet sie mit: „Die Indexklausel ist wegen der einseitig dem Vermieter vorbehaltenen Anpassung ungültig.“
Fordert die Rückerstattung bereits gezahlter Mieterhöhungen! Bsp.: „Ich fordere Sie zur Rückzahlung aller von mir gemäß dieser ungültigen Indexklausel gezahlten Mieterhöhungen binnen 14 Tagen auf mein Konto xxxx auf!“
Rechne den Betrag aus und nenne ihn in deiner Rückforderung.
Infomiere deine Nachbar:innen, auch wenn sie bereits ausgezogen sind. Wenn sie auch so einen Vertrag haben/hatten, haben sie ebenfalls Anspruch auf Erstattung bereits gezahlter Mieterhöhungen.
Unterschreibe nichts von Heimstaden, bevor ein Anwalt/eine Anwältin drauf geschaut hat!
VORSICHT!
Heimstaden versucht uns in Form von Vertragsnachsätzen gültige Indexklauseln unterzujubeln. Darauf hat Heimstaden keinen Anspruch, also: NICHT UNTERSCHREIBEN!
Denn bei ungültiger Indexklausel wird der Mietvertrag automatisch auf einen normalen Mietvertrag nach BGB 558 umgestellt und es müssen nie wieder Indexmieterhöhungen gezahlt werden. Wird nachträglich eine gültige Indexklausel unterschrieben, gilt sie.
Vorteile eines normalen Mietvertrags nach § 558 BGB :
- Mieterhöhungen dürfen gemäß § 558 BGB nicht die ortsübliche Vergleichsmiete überschreiten. Diese wird in Berlin in der Regel mit dem Mietspiegel bestimmt.
- die Nettokaltmiete darf innerhalb von 3 Jahren höchsten um 15 % erhöht werden. Zwischen zwei Meiterhöhungen müssen 15 Monate leigen.
- Wir Mieter:innen sind bei Mieterhöhung nach § 558 BGB zustimmungspflichtig, d.h. ohne unser Zustimmung erhöht sich die Miete nicht, es sei denn wir werden zur zustimmung in einem Gerichtsverfahren verurteilt.
- Übersteigt die Mieterhöhungsforderung die ortsübliche Vergleichsmiete, müssen wir nicht zustimmen.
- Bei überhöhten Anfangsmieten können wir die Mietpreisbremse anwenden. (Verträge ab Mai 2015)
- Verweigern wir die Zustimmung, entstehen beim Mieterhöhungsverlangen nach § 558 BGB keine Mietschulden, bis wir vom Gericht auf Zustimmung verurteilt werden. (Dann schnell zahlen!)
- Schafft es Heimstaden nicht, uns innerhalb der ersten 3 Monate nach Geltungsbeginn der Mieterhöhung auf Zustimmung zu verklagen, verfällt die Mieterhöhung. (Erfahrungsgemäß schafft Heimstaden es nicht uns in dieser Zeit zu verklagen. Haben wir eine Mietrechtsschutzversicherung, übernimmt sie die Kosten gegen eine evtl. Klage.)
Bei Fragen wende dich bitte an eine Mietrechtsberatung.