Unsere Forderungen

Vorwort

Wir möchten Heimstaden NICHT als Vermieter haben. Wir fordern, dass unsere Wohnungen in den nicht-profitorientieren kommunalen Wohnungsbestand integriert werden.


Bis zur (Re-)Kommunalisierung unserer Wohnungen fordern wir von Heimstaden:

A) Mietrechtliche Forderungen – Wohnen

  • Keine Kündigungen oder gar Zwangsräumungen sowie sofortige Rücknahme von laufenden Kündigungen und Räumungstiteln von Seiten Heimstadens
  • Unverzügliche Entfristung aller befristeten Verträge
  • Unverzügliche Umwandlung aller Staffel- und Index-Mietverträge in reguläre unbefristete Mietverträge
  • Verbot der Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen
  • Sofortiger Stopp laufender Umwandlungsprozesse in Eigentumswohnungen
  • Kein Verkauf von Eigentumswohnungen
  • Rückumwandlung bereits aufgeteilter Häuser in Mietshäuser
  • Ausnahmslose Einhaltung der Mietbegrenzung nach Mietspiegel sowohl bei den Bestandsmietverträgen als auch bei zukünftigen Neuvermietungen.
  • Erlass aller Mietschulden, die aus dem gekippten Mietendeckel, wegen der Corona-Maßnahmen oder der Energiepreiserhöhung entstanden sind.
  • Bereits vorgenommene Mieterhöhungen werden zurückgenommen und die Mieten wieder gesenkt.
  • Ausnahmslose Bewilligung von Untervermietung, Mieter*innenwechsel in bestehenden Verträgen oder Wohnungstausch unter Beibehaltung der bestehenden Vertragskonditionen
  • Bei freiwerdenden Wohnungen haben Umzüge im Haus Vorrang um zu gewährleisten, dass Mieter*innen, deren Wohnbedürfnisse sich aufgrund von Alter, familiärer Situation oder Krankheit verändern, im Haus wohnen bleiben können und ihr soziales Umfeld nicht verlieren.
  • Angebote für Mieter*innen, die von Heimstaden oder Voreigentümern bereits aus ihren Wohnungen vertrieben wurden, in freistehende oder freiwerdende Wohnungen ihrer ehemaligen Häuser zurückziehen zu können

B) Mietrechtliche Forderungen – Gewerbe

  • Heimstaden verpflichtet sich zur Festlegung und Einhaltung einer Tarifmiete für Gewerbe, die in Abstimmung mit dem Mieter*innen-Beirat (siehe unten) festgelegt wird.
  • Die gewerbliche Mindestvertragslaufzeit beträgt 5 Jahre und beinhaltet die Option zur unbefristeten Verlängerung.
  • Kündigungen von Seiten der Gewerbemieter*innen sind mit Vierteljahres-Frist jederzeit möglich. Ziel muss es sein, langfristige Verträge mit weitreichendem Kündigungsschutz anzubieten.
  • Vermietung an Kleingewerbe mit Nahversorgung, sozialer und kultureller Nutzung, quartiersbezogene Gewerbe sowie insgesamt langfristige Vermietung wird priorisiert.
  • Insbesondere an versorgendes Kleingewerbe, sowie soziales gemeinnütziges Gewerbe (Kitas, Vereine u.a.) wird zu mind. 1/3 günstigeren Konditionen als ortsüblich vermietet.

C) Bauliche Forderungen

  • Es werden keine weiteren Luxusmodernisierungen durchgeführt.
  • Modernisierungskosten werden prinzipiell nicht auf uns Mieter*innen umgelegt.
  • MyWarm-Installierungen werden abgebrochen und rückgebaut.
  • Alle gemeldeten Mängel und Schäden werden sofort repariert.
  • Ausbauvorhaben in Keller- und Dachgeschossen sowie in einzelnen Wohnungen und große Bauvorhaben innerhalb der Häuser und Grundstücke sind nur unter Beteiligung und der Zustimmung des Mieter*innen-Beirats (siehe unten) zu planen und weiterführende Schritte wie beispielsweise die Bereitstellung von Ersatzwohnungen abzustimmen.
  • Fassadendämmung und Austausch von Fenstern werden nur aufgrund von ökologisch gerechtfertigten Gründen durchgeführt und unter Berücksichtigung der grauen Energie. Grundlage der Beurteilung sind Gutachten neutraler Sachverständiger, bei deren Auswahl die Mieter*innen ein Mitspracherecht haben.
  • Die Häuser werden nach den aktuellsten, bestmöglichen Kriterien der Energieeffezienz ausgestattet, ohne Kosten auf Mieter*innen umzulegen.
  • Dachgeschossausbau wird nur unter der Berücksichtigung folgender sozialer und ökologischer Aspekte durchgeführt: Bereitstellung von Ersatzwohnungen für die Mieter*innen der angrenzenden Wohnungen für die Zeit des Ausbaus oder mietfreies Wohnen für die Zeit, falls Mieter*innen in ihrer Wohnung wohnen bleiben wollen. Bei Bedarf wird das Angebot ausgeweitet auf alle Wohnungen des Hauses, die vom Lärm und Dreck der Baustelle betroffen sind.
  • Der Ausbau wird nur mit ökologischen und nachhaltigen Materialien durchgeführt.
  • Fassaden- und Dachbegrünung wird mitgeplant und realisiert.
  • Zur Erzeugung von Mieter*innen-Strom werden Solarpanels und Blockheizkraftwerke installiert.
  • Es findet keine Versiegelung der Höfe statt. Versiegelte Flächen werden nach Möglichkeit entsiegelt.
  • Es werden Regentonnen für die Bewässerung der Höfe und Grünflächen installiert.
  • Es werden Wasserwiederverwendungskreisläufe installiert, um aufbereitetes Abwasser für die Toilettenspülung zu nutzen.
  • Gemeinschaftsräume, die bisher kostenlos genutzt wurden, sollen weiterhin kostenlos für die Mieter*innen zur Verfügung stehen. Bisher ungenutzte Flächen sollen auf Wunsch der Haus-Gemeinschaften zu Gemeinschaftsräumen ausgebaut und diesen kostenlos zur Verfügung gestellt werden.
  • Gemeinschaftsräume und Gemeinschaftsflächen, deren Nutzung uns Mieter*innen vorenthalten werden, werden uns (wieder) zur freien und kostenlosen Nutzung zugänglich gemacht.

D) Sicherstellung unserer Mieter*innen-Interessen

  • Hausgemeinschaften wird ermöglicht ihr Haus über Genossenschaften oder das Mietshäusersyndikat zu kaufen.
  • Heimstaden beendet sofort die von Akelius übernommene Zusammenarbeit mit den Akelius-Anwälten Brunner & Co.
  • Die Zusammenarbeit mit den von Akelius beauftragten Hausmeisterfirmen wird unverzüglich beendet, da auch hier das Vertrauen nachhaltig zerstört ist.
  • Von Voreigentümern entlassene hausinterne Hausmeister*innen werden wieder eingestellt bzw. Heimstaden garantiert den Mieter*innen der jeweiligen Häuser ein Vorschlags- bzw. Mitbestimmungsrecht über die Auswahl der Hausmeister*innen.
  • Heimstaden erkennt einen unabhängigen Mieter*innen-Beirat an, der Mitspracherecht bei allen Entscheidungen hat, die Auswirkungen auf die Miete, Bauvorhaben, Vertragsänderungen und weiterführende grundlegende Pläne (z.B. Verkauf, Kauf etc.) haben.
  • Der Beirat muss bei drohenden Kündigungen einbezogen werden und erhält ein Widerspruchsrecht.
  • In Streitfragen zwischen Mieter*innen und Heimstaden bekommt der Beirat die Funktion einer Schlichtungsstelle.
  • Der Beirat muss bei geplanten Baumaßnahmen einbezogen werden. Die Projekte können nur bei Zustimmung des Beirats realisiert werden.
  • Das Heimstaden-Personal muss eine mieter*innen-freundliche Politik verfolgen. Bei Verstößen und wiederholten Beschwerden von mieter*innen Seite dagegen wird der Beirat in die Problemlösung mit einbezogen und ggf. werden personalrechtliche Konsequenzen gezogen.
  • Der Beirat hat ein generelles Mitspracherecht in Personalfragen. 

Von der Politik fordern wir:

A) Änderung der Eigentumsverhältnisse

  • Die Enteignung und Vergesellschaftung profitorientierter Immobilien- und Energie-Konzerne
  • Eine umfassende Bodenreform mit dem dauerhaften Verbot von Bodenspekulation
  • Ein starkes und preisreduziertes kommunales Vorkaufsrecht

B) Mieter*innenfreundliche Gesetzgebung

  • Die sofortige Wiedereinführung der Wohngemeinnützigkeit mit dem generellen Verbot jeglichen Profit aus Vermietung zu erzielen
  • Die Installierung eines unbefristeten Mietendeckels mit der Absenkung überhöhter Mieten auf Mietspiegelniveau
  • Die Einrichtung eines Eigentümerregisters
  • Die Einrichtung eines Mietenkatasters
  • Die Wiedereinführung der Heilungsmöglichkeit von Mietschulden nach Zahlung der Mietrückstände
  • Die zeitliche Begrenzung von Modernisierungsumlagen auf Mieter*innen mit dem vollständigem Auslauf der Umlage nach Abzahlung der investierten Kosten
  • Das generelle Verbot von Eigenbedarfskündigungen
  • Das generelle Verbot von Zwangsräumungen
  • Die Abschaffung der Vollstreckbarkeit vorläufiger Räumungstitel

C) Soziale Gerechtigkeit

  • Das Recht auf Mietstreik und Sammelklagen
  • Die Einrichtung einer unabhängigen Schlichtungsstelle für Mietstreitigkeiten
  • Die verpflichtende Einsetzung eines unabhängigen Mieter*innen-Beirats für Vermieter ab 50 Wohnungen
  • Die verpflichtende Einsetzung eines Betriebsrats für Vermieter ab 10 Angestellten
  • Einen gemeinwohlorientierten, kommunalen Neubau mit dauerhafter Sozialbindung
  • Einen wirksamen Sanktionskatalog gegen Vermieter bezogen auf die von ihnen verursachten Verstöße und wiederholten Fehler gegenüber ihren Mieter*innen
  • Die Möglichkeit der bezahlten Freistellung von Mieter*innen zur Klärung von Mietstreitigkeiten
  • Die Bereitstellung von Wohnungen für alle, statt der Kriminalisierung von Wohnungslosen

D) Eine klimagerechte Stadt für alle

  • Vorrang für Erhalt und Sanierung vor Neubau
  • Stopp aller Abrisspläne von intakten und sanierbaren Gebäude
  • Die Legalisierung von Besetzung spekulativen Leerstands

E) Umsetzung des Menschenrechts auf Wohnen

  • Artikel 25 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte:
    Recht auf einen angemessenen Lebensstandard
  • Artikel 28 der Verfassung von Berlin:
    Recht auf Wohnraum und dessen Unverletzlichkeit