20.11.2020 Vertragsabschluss zwischen Heimstaden und Senat

Verhandlungen zwischen Heimstaden und Senat heute: Mieter:innen fordern einen Schutz aller Häuser

Im Laufe des heutigen Tages soll Heimstaden Bostad AB die verhandelte Abwendungsvereinbarung mit dem Berliner Senat unterschreiben. Wir als Vernetzte Mieter:innen der betroffenen Häuser sind mit dem Vorgehen und dem Ergebnis der Verhandlungen nicht einverstanden: Erstens ist intransparent und völlig unklar was die Abwendungsvereinbarung umfasst und Zweitens bietet diese keinen Schutz für die über 72 Häuser außerhalb der Milieuschutzgebiete. Darum stellen wir Forderungen an Senat und Heimstaden.

Der Inhalt der Abwendungsvereinbarungen zwischen Senat und Heimstaden ist sowohl für die Öffentlichkeit als auch für uns als betroffene Mieter:innen unbekannt. Wir wissen nicht ob es sich um eine schwache Version handelt, wie sie im Bezirk Pankow üblich ist oder eine schärfere wie in Friedrichshain-Kreuzberg. Deshalb stellen wir Bedingungen an die Abwendungsvereinbarung:

1. Verzicht auf Umwandlung in Eigentumswohnungen für 50 Jahre  

2. Mieterhöhungen für Modernisierungsmaßnahmen so zu begrenzen, dass Gesamtmiete nicht mehr als 30 % des Nettoeinkommens (ohne Kindergeld und Unterhalt) beträgt bzw. die Grenzen des AV Wohnen nicht überschreitet  

3. Einhaltung der Bestimmungen des MietenWoG, auch wenn dieses durch BVerf G aufgehoben wird (Miethöhe, Modernisierung, Neuvermietung).

Außerdem ist eine Abwendungsvereinbarung für uns nicht ausreichend: Sie schützt mit 78 nur knapp die Hälfte der betroffenen Häuser. Wir fordern eine mietrechtliche Vereinbarung für alle Häuser! Deshalb wenden wir uns hiermit direkt an Heimstaden.

Wir als Mieter:innen der über 150 Heimstaden-Häuser fordern für alle Häuser:

1. Ein generelles und ausnahmsloses Umwandlungsverbot von Miet- in Eigentumswohnungen.

2. Ein Mitbestimmungsrecht für Mieter:innen durch Mieter:innenbeiräte in allen Bereichen, die Auswirkungen auf die Miete haben. 

3. Keine Mieterhöhungen (Einfrieren der Mieten mit Stand vom 24.11.2020), keine Staffelmietverträge, befristete und Mietverträge über möblierte Wohnungen bei Neuvermietung. Neuvermietung zu den Werten des MietenWoG bis mindestens zum 01.01.2041.

4. Die unverzügliche Neuvermietung der leerstehenden Wohnungen.

„Nachdem uns Anfang der Woche Hoffnung auf eine Kooperationsvereinbarung zwischen Heimstaden und Senat für alle unsere Häuser gemacht wurde stellt diese Abwendungsvereinbarung – bei der wir nicht mal wissen was sie enthält – eine Enttäuschung dar. Wir fordern die Politik und Heimstaden auf, unsere Forderungen nach einem Schutz für alle Häuser zu erfüllen! Berlin hat eine starke Mieter:innenbewegung und gibt sich mit faulen Kompromissen nicht mehr zufrieden.“ (Pressesprecherin Luca Niefanger)