Innerhalb von zwei Monaten nach Zustellung des Mieterhöhungsverlangens musst du zustimmen, wenn die Forderung korrekt ist.
Doch Vorsicht: Viele Mieterhöhungsverlangen weisen Fehler auf, z. B.
- Kappungsgrenze von max. 15 % innerhalb von 3 Jahren wird überschritten
- Erhöhung der Miete über die ortsübliche Vergleichsmiete aufgrund falscher Einordnung in den Mietenspiegel
- Bruttokaltmiete wird heimlich versucht in Nettokaltmiete umzuwandeln, Betriebskosten werden nicht aus der Bruttokaltmiete rausgerechnet
Jede Mieterhöhung führt zu dauerhaften Erhöhungen des Mietspiegels für alle. Was tun?
- Keine Unterschrift ohne vorherige Mietrechtsberatung!
- In einen Mieterverein eintreten, der eine Rechtsschutzversicherung anbietet!
- Keine Links anklicken und keine QR-Codes scannen, vor rechtlicher Prüfung!
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Prüfen, ob du die Mietpreisbremse anwenden kannst um deine Anfangsmiete zu senken, auch bei Indexmieten und Staffelmieten.
1. Gar nicht reagieren (zu empfehlen nach rechtlicher Prüfung und am besten bei bestehender Mietrechtschutzversicherung)
Wenn du gar nicht reagierst, muss Heimstaden dich innerhalb von 3 Monaten nach Ablauf der Zustimmungsfrist auf Zustimmung und Zahlung der Mieterhöhung verklagen. Kommt die Klage nicht innerhalb der 3 Monate nach Ablauf der Zustimmungsfrist, verfällt die Mieterhöhung.
2. Widerspruch einlegen
Den Widerspruch kannst du formlos einlegen.
Informationen zu Mietrechtsberatungen findest du hier:
www.stopheimstaden.org/mietrechtsberatung
Achtung! Heimstaden hat dir ein Mieterhöhungsverlangen (Anpassung an ortsübliche Vergelichsmiete) mit mehr als 20% oberhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete (innerhalb von 3 Jahren) geschickt? Informiere dich über die Anwendung des § 5 WiStG.
Infoblatt des Berliner Mietervereins zu Mietpreisüberhöhung nach § 5 Wirtschaftsstrafgesetz (WiStG):
https://www.berliner-mieterverein.de/recht/infoblaetter/info-21-mietpreisueberhoehung-nach-%C2%A75-wirtschaftsstrafgesetz-wenn-sie-zuviel-miete-zahlen.htm
Infoblatt des Berliner Mietervereins zur Mieterhöhung:
www.berliner-mieterverein.de/recht/infoblaetter/info-20-mieterhoehungen-nach-%C2%A7558-bgb-berliner-mietspiegel-jahressperrfrist-vergleichsmiete-kappungsgrenze-zustimmungserfordernis.htm
Mehrere Heimstaden-Mieter:innen haben erfolgreich die Miete senken können, indem sie die Mietpreisbremse angwendet haben. Prüft anhand des Mietspiegels, ob ihr auch per Rüge die Miete dauerhaft senken könnt. Am besten geht ihr dazu in eine individuelle Mietrechtsberatung bei einem der Mietervereine:
https://conny.de/miete/mietpreisbremse/ad-plp
Achtung: Das privatwirtschaftliche Unternehmen conny.de schließt in der Regel Vergleiche ab, wodurch die Miete zwar sinkt, aber nicht die maximale Mietsenkung erreicht wird. Mit einer guten rechtlichen Unterstützung könnt ihr oft eine höhere Mietsenkung vor Gericht erstreiten.
Während die Staffelmiete von der Mietpreisbremse gestoppt wird, gibt es bei der Indexmiete keine Obergrenze wie die Mietpreisbremse. Die Miete kann mit der Inflation nach oben angepasst werden, was bei der aktuellen Inflationsrate dramatisch ausfällt. Unsere Empfehlung: Unterschreibt keinen Wegfall der Staffelmiete sondern lasst euch von einer professionellen Mieter:innenberatung fachgerecht beraten!
Die Befristung eines Mietvertrages ist nur unter sehr strengen Bedingungen möglich. Lass unbedingt rechtlich prüfen, ob diese Bedingungen bei dir zutreffen. Oft ist der Grund der Befristung vorgeschoben oder schon wegen Formfehlern im Mietvertrag die Befristung unwirksam. Sollte die Befristung formal korrekt sein, kannst du trotzdem noch dagegen vorgehen. Melde dich bei uns per Email unter kontakt(ätt)stopheimstaden.org, damit wir dich dabei unterstützen können. Und melde dich bitte, wenn du die Befristung erfolgreich abwenden konntest. Dein Erfahrungsbericht ist sehr wertvoll für andere betroffene Mieter:innen.
Bei einem Indexmietvertrag greift die Mietpreisbremse nur bei der Anfangsmiete. Mieterhöhungsverlangen orientieren sich bei der Indexmiete quasi am Verbraucherpreisindex, nicht am Mietspiegel. Prüfe also, ob du die Mietpreisbremse in Bezug auf deine Anfangsmiete senken kannst. Dann senkst sich auch der Betrag der Mieterhöhung, wenn Du eine bekommst.
Wird oft falsch verstanden: Wenn die Inflation in einem Jahr sehr hoch ist und damit die Mieterhöhung ebenfalls, sinkt die Miete im Folgejahr nicht, nur weil sich die Inflation dann abschwächt. Lediglich der Betrag der nächsten Mieterhöhung, die im folgenden Jahr noch oben drauf kommt, fällt dann niedriger aus.
Du kannst auch bei einer Staffelmiete die Mietpreisbremse anwenden,diese ist sowohl auf die Anfangsmiete als auch auf jede weitere Staffelmiete anwendbar. Die Anfangsmiete und die jeweilige Staffelerhöhung müssen sich an dem jeweils gültigen Mietspiegel orientieren. Prüfe also genau mit rechtlicher Hilfe, ob du die Miete senken bzw. die Mieterhöhung abwehren kannst.
Aber Vorsicht: Wer noch einen Staffelmietvertrag von Gabriel international (Stadthaus) hat und die Mietpreisbremse anwendet, sollte sich unbedingt rechtlich beraten lassen, um nicht in einen Indexmietvertrag zu rutschen! Heimstaden hat bei mehreren Mieter:innen Nachträge zum Mietvertrag vereinbart, in denen erklärt wird, dass auf die Staffelmiete verzichtet wird - vor allem wenn die Mietpreisbremse angewendet wurde. Was Heimstaden den Mieter:innen aber dabei nicht mitteilt: Teilweise gilt dann laut dem Mietvertrag die Indexmiete.
Während bei der Staffelmiete jede Staffelmieterhöhung der Mietpreisbremse unterfällt, ist bei der Indexmiete die Mietpreisbremse nur auf die erste Anfangsmiete anwendbar. Bei weiteren Index-Mieterhöhungen greift somit keine Kappungsgrenze oder Obergrenze. Die Miete kann mit der Inflation nach oben angepasst werden, was bei der aktuellen Inflationsrate dramatisch ausfällt. Unsere Empfehlung: Unterschreibt keinen Wegfall der Staffelmiete ohne euch von einer professionellen Mietrechtsberatung fachgerecht beraten zu lassen, am besten in einem Mieterverein! Ihr könnt die Mietpreisbremse anwenden ohne die Indexmiete akzeptieren zu müssen.
Infoblatt des Berliner Mietervereins zur Staffelmiete:
www.berliner-mieterverein.de/recht/infoblaetter/info-54-staffelmiete.htm
Ebenso könnt ihr prüfen, ob Heimstaden euch in einem seiner Schreiben direkt als WG angesprochen hat. Wichtig ist der Nachweis, dass Heimstaden bekannt ist, dass ihr als WG in der Wohnung lebt. Dann könnt ihr von eurem Recht des Hauptmieterwechsels jederzeit Gebrauch machen.
Bei einem Bruttokaltmietvertrag darf Heimstaden dir keine Betriebskosten extra berechnen. Diese wurden bei Vertragsabschluss als feste, unveränderliche Größe in deine Kaltmiete mit eingebunden. Nur die Heizkosten darf Heimstaden dir jährlich mit der Betriebskostenabrechnung abrechnen und anpassen.
www.stopheimstaden.org/mietrechtsberatung
Achtung bei Mieterhöhungen!
Will Heimstaden bei bestehender Bruttokaltmiete eine Mieterhöhung mit dem Berliner Mietspiegel begründen, muss Heimstaden zunächst anhand des Mietspiegels die ortsübliche Nettokaltmiete ermitteln und darf nur auf diese die Mieterhöhung berechnen. Es gibt mehrere Berichte darüber, dass Heimstaden die Mieterhöhung auf die gesamte Bruttokaltmiete berechnet. Das ist nicht erlaubt und folglich ist die Mieterhöhung unwirksam.