Heimstaden verwendet in manchen Häusern für die Ermittlung des Warmwasseranteils an dem Gesamtenergieverbrauch eine nicht mehr zulässige Formel aus § 9 der Heizkostenverordnung. Laut Urteil des Bundesgerichtshofs von 2022 können wir Mieterinnen bei Verwendung dieser unzulässigen Formel die Heiz- und Warmwasserkosten pauschal um 15 % kürzen, da die Abrechnung dann nicht als verbrauchsabhängig gilt.
Wie kann ich erkennen, ob die unzulässige Formel verwendet wurde?
Die Formel ist in dem Teil der Abrechnung zu finden, die vom Dienstleister Minol stammt, und zwar im Abschnitt „Gesamtabrechnung des Gebäudes für Heizung und Warmwasser„. Wenn dort unter „Berechnung und Verteilung der Kosten für Warmwasser“ die folgende Formel steht, wurde die unzulässige Formel verwendet und ihr könnt mit Hilfe des unten genannten Musterschreibens um 15 % kürzen. Statt der Pünktchen stehen bei euch eure persönlichen Verbrauchswerte.

In eurer Heimstaden-Nebenkostenabrechnung sieht das zum Beispiel so aus:

Um diese Kürzung vorzubereiten, muss jede betroffene Mietpartei Heimstaden ein Schreiben nach folgendem Muster schicken. Bitte ersetzt die Pünktchen durch die Namen / Zahlen aus eurer Abrechnung. Sorgt dafür dass ihr den Eingang eures Schreibens nachweisen könnt, am besten indem ihr es per Einschreiben oder Email oder Ticket bei MyHome schickt. Wir haben 12 Monate nach Erhalt der Abrechnung Zeit, diese Einwendung abzuschicken. Danach verfällt unser Anspruch auf Erstattung. Also los – Holen wir uns unser Geld zurück!
